Ratgeber Fluggastrechte
Überbuchung: Ihre Rechte bei Nichtbeförderung
Airlines verkaufen planmäßig mehr Tickets, als Sitzplätze vorhanden sind. Erscheinen dann doch alle Passagiere, bleiben einige am Gate zurück — trotz gültigem Ticket. Die gute Nachricht: Bei unfreiwilliger Nichtbeförderung ist die Rechtslage besonders klar.
Was bedeutet „Nichtbeförderung“?
Von Nichtbeförderung (Art. 4 EG-VO 261/2004) spricht man, wenn die Airline Ihnen die Beförderung gegen Ihren Willen verweigert, obwohl Sie eine bestätigte Buchung haben und rechtzeitig zum Check-in bzw. Boarding erschienen sind. Der häufigste Grund ist die Überbuchung. Erfasst sind aber auch andere betriebliche Gründe — etwa ein kurzfristig kleineres Flugzeug oder Sitzplätze, die für Crew-Mitglieder benötigt werden.
Kein Anspruch besteht, wenn die Airline Sie aus vertretbaren Gründen zurückweist: fehlende oder ungültige Reisedokumente, Sicherheits- oder Gesundheitsbedenken oder deutlich verspätetes Erscheinen am Gate.
Erst sucht die Airline Freiwillige
Bevor jemand unfreiwillig zurückbleiben muss, ist die Airline verpflichtet, Freiwillige zu suchen, die gegen eine ausgehandelte Gegenleistung (z. B. Gutschein, Geldbetrag, Upgrade) auf ihren Platz verzichten. Wer sich freiwillig meldet, verliert den Anspruch auf die pauschale Ausgleichszahlung — behält aber das Recht auf Erstattung oder anderweitige Beförderung. Verhandeln lohnt sich hier: Die angebotene Kompensation ist Verhandlungssache.
Unfreiwillig abgewiesen: sofortiger Entschädigungsanspruch
Werden Sie gegen Ihren Willen nicht befördert, steht Ihnen die Ausgleichszahlung sofort zu — anders als bei Verspätung oder Annullierung kann sich die Airline hier nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen. Die Beträge richten sich wie üblich nach der Distanz:
- 250 € bei Flügen bis 1.500 km
- 400 € bei Flügen von 1.500 bis 3.500 km
- 600 € bei Flügen über 3.500 km (innerhalb der EU: 400 €)
Die Zahlung ist unmittelbar fällig — die Verordnung sieht sogar vor, dass sie noch am Flughafen in bar, per Überweisung oder Scheck geleistet werden soll. Ein Gutschein ist nur mit Ihrem Einverständnis zulässig.
Zusätzlich: Beförderung oder Erstattung plus Betreuung
Neben der Entschädigung haben Sie — wie bei der Annullierung — die Wahl zwischen der schnellstmöglichen Ersatzbeförderung zum Ziel und der Erstattung des Ticketpreises. Bis zum Ersatzflug schuldet die Airline Betreuungsleistungen: Mahlzeiten, Getränke, zwei Telefonate oder E-Mails und bei Übernachtung ein Hotel samt Transfer.
Entsteht Ihnen durch die Nichtbeförderung ein weitergehender Schaden — etwa ein verpasster Anschlussflug eines anderen Tickets oder eine verfallene Hotelnacht — kommen zusätzlich Schadenersatzansprüche nach nationalem Recht oder dem Montrealer Übereinkommen in Betracht.
Praxistipps für den Fall der Fälle
- Lassen Sie sich die Nichtbeförderung und ihren Grund schriftlich bestätigen — am Schalter oder Gate.
- Bewahren Sie Bordkarte, Buchungsbestätigung und alle Belege auf; notieren Sie Namen von Zeugen und Mitarbeitenden.
- Melden Sie sich nur dann als Freiwilliger, wenn das Angebot der Airline für Sie wirklich attraktiv ist — die gesetzliche Entschädigung entfällt dadurch.
- Prüfen Sie Ihren Anspruch mit unserem kostenlosen Check und nutzen Sie den Musterbrief, um die Zahlung schriftlich einzufordern.
Auch Ansprüche wegen Nichtbeförderung verjähren in Deutschland drei Jahre nach dem Jahresende des Flugdatums. Lesen Sie außerdem: Rechte bei Flugverspätung und Rechte bei Gepäckproblemen.
Wichtiger Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen zu Fluggastrechten und stellt keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für eine verbindliche Prüfung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt, eine Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp).