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Musterbrief: Entschädigung selbst von der Airline fordern

Sie können Ihre Ausgleichszahlung nach EG-VO 261/2004 direkt bei der Airline geltend machen — ohne Anwalt und ohne Provision. Kopieren Sie einfach unseren Musterbrief, ersetzen Sie die Platzhalter in eckigen Klammern und senden Sie ihn per E-Mail oder Post an die Airline.

Ihr Musterbrief zum Kopieren

[Ihr Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
[E-Mail-Adresse]

An
[Name der Airline]
[Anschrift der Airline / Kundenservice]

[Ort], [Datum]

Geltendmachung einer Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004
Flug [Flugnummer] am [Datum] von [Abflughafen] nach [Zielflughafen]
Buchungsnummer: [Buchungsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich war Passagier des oben genannten Fluges. [Wählen Sie den zutreffenden Absatz:]

[Bei Verspätung:] Der Flug erreichte das Endziel mit einer Verspätung von [X Stunden] gegenüber der planmäßigen Ankunftszeit.

[Bei Annullierung:] Der Flug wurde annulliert. Über die Annullierung wurde ich erst am [Datum der Information] und damit weniger als 14 Tage vor dem planmäßigen Abflug informiert.

[Bei Nichtbeförderung:] Trotz bestätigter Buchung und rechtzeitigen Erscheinens am Check-in/Gate wurde mir die Beförderung gegen meinen Willen verweigert.

Nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in Verbindung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (u. a. EuGH, Urteil vom 19.11.2009, C-402/07 und C-432/07 – „Sturgeon") steht mir daher eine Ausgleichszahlung in Höhe von [250 / 400 / 600] Euro pro Person zu. Die Flugstrecke beträgt [Distanz] km.

Ich fordere Sie auf, den Betrag in Höhe von [Gesamtbetrag] Euro für [Anzahl] Reisende(n) bis spätestens zum [Datum, z. B. 14 Tage ab heute] auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber/in: [Name]
IBAN: [IBAN]

Außergewöhnliche Umstände im Sinne des Art. 5 Abs. 3 der Verordnung sind mir nicht bekannt. Sollten Sie sich darauf berufen, bitte ich um konkrete Darlegung und Nachweise; die Beweislast liegt insoweit bei Ihnen.

Sollte ich bis zum genannten Datum keinen Zahlungseingang feststellen, werde ich weitere Schritte prüfen, insbesondere die Einschaltung der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp), der zuständigen Aufsichtsbehörde (Luftfahrt-Bundesamt) oder die gerichtliche Geltendmachung.

Mitreisende, für die ich den Anspruch ebenfalls geltend mache:
[Name(n) der Mitreisenden oder Absatz löschen]

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift / Name]

Anlagen: Buchungsbestätigung, Bordkarte(n)

So nutzen Sie den Musterbrief richtig

  1. Anspruch prüfen: Nutzen Sie zuerst unseren kostenlosen Entschädigungs-Check, um Voraussetzungen und Entschädigungshöhe (250, 400 oder 600 €) zu ermitteln.
  2. Platzhalter ersetzen: Füllen Sie alle Angaben in eckigen Klammern aus und löschen Sie die nicht zutreffenden Absätze (Verspätung / Annullierung / Nichtbeförderung).
  3. Frist setzen: 14 Tage sind üblich und angemessen. Notieren Sie sich das Fristende.
  4. Nachweisbar versenden: Per E-Mail an den Kundenservice der Airline (Sendebestätigung aufbewahren) oder per Einwurf-Einschreiben. Fügen Sie Buchungsbestätigung und Bordkarten als Kopie bei — niemals Originale versenden.
  5. Bei Ablehnung oder Schweigen: Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) — das Verfahren ist für Reisende kostenlos — oder ziehen Sie ein Fluggastrechte-Portal bzw. anwaltliche Hilfe in Betracht.

Wann welcher Betrag gilt

250 € bei Strecken bis 1.500 km, 400 € zwischen 1.500 und 3.500 km, 600 € über 3.500 km (innergemeinschaftliche Flüge: maximal 400 €). Details und Ausnahmen finden Sie in unseren Ratgebern zu Flugverspätung, Flugausfall und Überbuchung. Für Gepäckschäden gilt ein anderes Verfahren — siehe Gepäckprobleme.

Wichtiger Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen zu Fluggastrechten und stellt keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für eine verbindliche Prüfung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt, eine Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp).