Fluggarantie.deAnspruch prüfen

Hilfe & Antworten

Häufige Fragen

Alles Wichtige zu Ansprüchen, Ablauf und Kosten. Deine Frage ist nicht dabei? Reiche deinen Fall ein – wir prüfen kostenlos.

Grundlagen

Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?+
In der Regel bei mindestens 3 Stunden Verspätung am Ziel, bei kurzfristiger Annullierung (weniger als 14 Tage vorher) oder bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung. Voraussetzung: Der Flug startete in der EU (bzw. EWR, UK oder Schweiz) oder wurde von einer EU-Airline in die EU durchgeführt – und es lagen keine außergewöhnlichen Umstände vor.
Wie hoch ist die Entschädigung?+
Sie richtet sich allein nach der Flugdistanz: 250 € bis 1.500 km, 400 € zwischen 1.500 und 3.500 km und 600 € über 3.500 km. Innergemeinschaftliche Flüge über 3.500 km sind bei 400 € gedeckelt. Der Ticketpreis spielt keine Rolle.
Was zählt als außergewöhnlicher Umstand?+
Ereignisse, die die Airline nicht beherrschen kann – etwa Unwetter, Fluglotsenstreiks, Luftraumsperrungen oder medizinische Notfälle. Technische Defekte und Streiks des eigenen Personals zählen nach EuGH-Rechtsprechung meist NICHT dazu. Die Beweislast liegt bei der Airline.
Wie weit rückwirkend kann ich Ansprüche geltend machen?+
In Deutschland verjähren Ansprüche nach 3 Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug aus 2024 kann also noch bis zum 31.12.2027 geltend gemacht werden.
Gilt das auch bei Pauschalreisen?+
Ja. Die Ausgleichszahlung nach EG-VO 261/2004 steht dir auch bei Flügen im Rahmen einer Pauschalreise zu – zusätzlich zu möglichen Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter. Anspruchsgegner ist immer die ausführende Airline.

Ablauf & Service

Wie funktioniert Fluggarantie.de?+
Du prüfst zuerst kostenlos, ob dir Geld zusteht. Passt es, reichst du deinen Fall in zwei Minuten ein. Wir übernehmen dann die komplette Durchsetzung: Schriftverkehr mit der Airline, Fristen und – falls nötig – den Rechtsweg. Du musst nichts weiter tun.
Wie lange dauert es, bis ich mein Geld bekomme?+
Reagiert die Airline zügig, sind es oft wenige Wochen. Muss der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden, kann es einige Monate dauern. Wir halten dich auf dem Laufenden.
Welche Unterlagen brauche ich?+
Für den Start genügen Flugdaten (Datum, Strecke, möglichst Flugnummer) und deine Buchungsbestätigung. Weitere Nachweise fordern wir bei Bedarf gezielt bei dir an.
Muss ich vorher selbst die Airline kontaktieren?+
Nein. Das übernehmen wir. Wenn du magst, kannst du deinen Anspruch aber auch selbst geltend machen – dafür stellen wir einen kostenlosen Musterbrief bereit.

Kosten

Was kostet mich das?+
Die Prüfung ist immer kostenlos. Setzen wir deinen Anspruch erfolgreich durch, behalten wir 19,9 % der Entschädigung. Ohne Erfolg entstehen dir keine Kosten – auch nicht, wenn wir vor Gericht ziehen mussten.
Gibt es versteckte Gebühren?+
Nein. Keine Grundgebühr, keine Bearbeitungspauschale, kein Aufschlag für den Rechtsweg. Nur die eine Erfolgsprovision – oder gar nichts.
Warum seid ihr günstiger als andere Anbieter?+
Viele bekannte Portale verlangen 25–35 % und schlagen bei Klagen noch einmal auf. Wir arbeiten mit einem einzigen fairen Satz von 19,9 % für alles.

Sonderfälle

Ich habe wegen der Verspätung meinen Anschlussflug verpasst.+
Entscheidend ist die Ankunftsverspätung am Endziel deiner durchgehenden Buchung. Kommst du dort 3 Stunden oder später an, besteht in der Regel Anspruch – auch wenn nur der erste Flug schuld war.
Meine Airline ist keine EU-Airline.+
Beim Abflug aus der EU gilt die Verordnung unabhängig von der Airline. Bei Flügen von außerhalb der EU in die EU nur, wenn die ausführende Airline aus der EU stammt.
Es war ein Streik – habe ich trotzdem Anspruch?+
Kommt darauf an: Streiks des Flughafen- oder Fluglotsenpersonals gelten meist als außergewöhnlicher Umstand, Streiks der eigenen Airline-Mitarbeiter nach EuGH-Rechtsprechung oft nicht. Lass deinen Fall einfach prüfen.
Ich habe einen Gutschein / eine Umbuchung akzeptiert.+
Ein Gutschein oder eine Ersatzbeförderung schließt die gesetzliche Ausgleichszahlung nicht automatisch aus. Häufig besteht der Anspruch zusätzlich weiter – eine Prüfung lohnt sich.
Gilt der Anspruch auch für mitreisende Kinder?+
Ja. Für jede Person mit eigenem (auch ermäßigtem) Ticket besteht ein eigener Anspruch. Für Kleinkinder ohne eigenen Sitzplatz in der Regel nicht.

Noch unsicher?

Prüfe kostenlos oder reiche deinen Anspruch direkt ein – ohne Risiko.

Die Angaben dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.